Autonome Sammelstiftungen – wo liegen die Gefahren für Ihre Kunden?

Die berufliche Vorsorge ist für viele Arbeitgeber, vor allem im Bereich der KMU, ein Buch mit sieben Siegeln. Dass dies nicht sein muss, beweist die PAX mit der einfachen, standardisierten und kostengünstigen Lösung der BusinessComfort- und BusinessForte-Pläne.

Heute wollen wir unser Augenmerk auf eine relativ neue Form der beruflichen Vorsorge richten: die autonome Sammelstiftung.

Autonome Sammelstiftungen sind meistens Gründungen der jüngeren Vergangenheit. Sie haben den Vorteil, keine Altlasten zu haben. Man hat in der Regel mit dem Bau "auf der grünen Wiese" begonnen.

Die autonomen Sammelstiftungen haben das ganz besondere Privileg, dass sie nicht, wie die Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften, neben den Anlagevorschriften des BVG zusätzlich die sehr strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Lebensversicherungen erfüllen müssen. Oder kurz: eine Vorsorgeeinrichtung einer Versicherungsgesellschaft muss immer eine Überdeckung ausweisen. Dabei hat sie einen strengen Solvenz-Test zu erfüllen.

Ganz anders die autonome Sammelstiftung: sie darf, wie grosse autonome Pensionskassen auch, vorübergehend eine Unterdeckung aufweisen, muss aber entsprechende Sanierungsmassnahmen ergreifen, was i.d.R. für die angeschlossenen Arbeitgeber sowie für die Versicherten zu Mehrkosten führt. Im Gegenzug ermöglicht dies eine wesentlich aggressivere Anlagestrategie. Es stellt sich jedoch die Frage, ob in der  beruflichen Vorsorge für KMU derartig riskante Kapitalanlagen geeignet sind.

Dies kann zum unschönen Effekt führen, dass ein Teil der Unterdeckung bei Auflösung eines Anschlussvertrags in die neue Vorsorgeeinrichtung mitgenommen werden muss. Im Teilliquidationsfall, beispielsweise wegen einer erheblichen Bestandesverminderung, dürfen bei Einzelaustritten sogar die Guthaben der Versicherten gekürzt werden.

PAX NL 0706

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