Fondspolicen – je länger, je lieber…

Im Gegensatz zur gemischten Versicherung braucht der Verkauf von Fondspolicen zusätzliches Know-How, denn es gilt, den Kunden auf verschiedene zusätzliche Punkte hinzuweisen und in folgenden Fragen zu beraten:

  1. Welchen Fonds wähle ich und welche Beurteilungskriterien gilt es für die Fondsauswahl zu beachten?
  2. Was ist die Befindlichkeit meines Kunden: ist er bereit und ist er in der Lage, Risiken einzugehen und Risiken zu tragen?
  3. Welche Erfahrungen hat mein Kunde gemacht und wie steht er dazu?

Oft hört man Berater zurecht sagen: ich verkaufe nur noch Fonds mit Garantie, dann kann meinem Kunden nichts passieren und ich muss keine Vorwürfe riskieren.

Stimmt diese Aussage? Ja und nein. Die Vorwürfe, Verluste zu erleiden bleiben wohl aus, aber möglicherweise verhindert die Garantie auch, dass der Kunde eine attraktive Rendite erwirtschaften kann. Denn als professioneller Berater kennen Sie sicher auch den Börsianer-Spruch "there’s no free lunch!" - oder einfacher: nichts ist gratis. Auch die Absicherung des Fonds kostet Geld. Und wenn etwas Geld kostet, dann sollte es auch einen Bedarf decken.

Über die Wahl zwischen Fonds mit Garantie und solchen ohne Garantie wollen wir in einem anderen Newsletter eintreten.

Heute wollen wir uns kurz den verschiedenen Methoden und Möglichkeiten, das Kapital vor Kursverlust zu schützen, zuwenden.

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen der echten Garantie und der unechten Garantie.

Fonds mit echter Garantie sind Fonds, bei denen ein Teil des Geldes dazu verwendet wird, um das Kapital zu erhalten. Zu diesem Zweck wird entweder soviel Geld in Zerobonds oder in risikolose Zinspapiere (z.B. Staatspapiere) angelegt, dass deren Auszahlung beim Ablauf der Einlage entspricht.

Das übrige Geld wird spekulativ eingesetzt, meistens in Call-Optionen. So wird die bescheidene Rendite der Zerobonds oder der Staatsobligationen gesteigert, vorausgesetzt, alles geht gut. Aber eines ist sicher: Die Einlage kommt dem Anleger bei Ablauf ungeschmälert wieder zu. Diese Anlageform hat immer ein festes Ablaufdatum.

Daneben kennen wir verschiedene Modelle von "unechten Garantiefonds", welche häufig eine sogenannte Constant Proportion Portfolio Insurance (CPPI) als Grundlage haben.

Hier ist die Absicherung durch Bonds und andere risikoarme oder risikolose Papiere tiefer und die Differenz zum gesamten Engagement des Anlegers wird prozyklisch in Aktien angelegt. Dies bedeutet, dass man immer dann Aktien kauft, wenn sie am teuersten sind und umgekehrt immer zu den ungünstigsten tiefsten Kursen verkaufen muss. Vorteil der CCPI-Methode ist unter anderem, dass diese nicht an feste Laufzeiten gebunden sind. Und noch etwas: besonders gross sind die Anlageerfolge von CCPI-Fonds in Zeiten steigender Aktienkurse, da so die Aktienquote ständig grösser wird.

Die PAX verfügt neben dem bereits in anderen Newsletters vorgestellten Anlagefonds DWS (CH) Pension Garant per 2014 auch über ein Produkt, das die statische Absicherung ermöglicht. Es ist dies das Produkt PAX LifeStar.

PAX LifeStar ist eine Kombination resp. ein Hybrid aus gemischter Versicherung und Fondsanlage.

Durch die freie Wahl des Anteils an gemischter Versicherung kann eine vollständige, 100 %ige oder nur partielle Absicherung der Einlage erreicht werden. Zudem kann die Absicherung jederzeit verändert werden - ein Vorteil, der weder bei statisch abgesicherten noch nach dem CPPT-Modell konzipierten Fonds ohne weiteres möglich ist!

Überdies können Sie mit demjenigen Teil von PAX LifeStar, der in eine gemischte Versicherung investiert wird, mit einer Mindestverzinsung von 2 % rechnen. Dies ist zum Beispiel bei Zerobonds oder Staatsanleihen - je nach Laufzeit - nicht selbstverständlich.

Wollen Sie mehr über dieses Absicherungsprodukt erfahren? Fragen Sie den für Sie zuständigen Berater der PAX oder schicken Sie uns ein Mail an bcc@pax.ch.

Auch im Maklerportal finden Sie weitere Informationen zum Thema PAX LifeStar.


PAX NL 2/07

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