Vermittler-Register – war es bloss ein Theaterdonner?

Neben der Sommerhitze macht dem BPV in diesen Wochen wohl auch die Flut von Anmeldungen für die erleichterte Registrierung als Versicherungsvermittler zu schaffen. Per 30. Juni 2006 lief die Frist für die erleichterte Registrierung als Versicherungsvermittler ab, während der die fachlichen Voraussetzungen mit nachgewiesener Praxis als Versicherungsvermittler erfüllt werden konnten. Das BPV wird wohl noch ein paar Wochen benötigen, um alle Gesuche zu verarbeiten.

Nicht nur die Vermittler hatten für die Registrierung Mehrarbeit zu leisten, auch die Versicherer waren betroffen. Neben der Klärung der administrativen Abläufe stand und steht auch für die PAX ein Thema im Zentrum des Interesses: Mit welchen Vermittlern können und wollen wir in Zukunft zusammenarbeiten? Vermittler unterteilen sich bekanntlich in gebundene und ungebundene Vermittler.

Der ungebundene Vermittler, der am häufigsten anzutreffen ist, wird in der Regel als Beauftragter des Kunden tätig; er arbeitet mit zahlreichen Anbietern aus der Assekuranz zusammen. Er muss sich zwingend im Vermittler-Register eintragen lassen und muss neben dem Nachweis der Ausbildung u.a. eine Haftpflichtdeckung vorweisen können.

Demgegenüber stehen die gebundenen Vermittler, die mehrheitlich mit einem oder zwei Versicherern zusammenarbeiten. Sie können, müssen sich aber nicht in das Vermittlerregister eintragen lassen. Falls sie dies freiwillig tun wollen, haben sie die gleichen Nachweise zu erbringen, die auch für die ungebundenen Vermittler gelten.

Da Handlungen des gebundenen Vermittlers dem Versicherer in der Regel zugerechnet werden können, ist es für diesen wichtig zu wissen, mit wem er zusammenarbeitet. Auch für die PAX ist dies eine entscheidende Frage!

Wir wollen auch in Zukunft mit gebundenen Vermittlern zusammenarbeiten. Damit wir jedoch die notwenige Klarheit über unsere gebundenen Vermittler erreichen, werden wir diesen Partnern in der nächsten Zeit eine Erklärung zur Unterschrift zustellen. Es geht dabei um die Klarstellung, dass sich der Vermittler als "gebundener Vermittler" der PAX bezeichnet und dies auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten und den gesetzlichen Vorgaben dazu übereinstimmt.

Zudem verlangen wir von den gebundenen Vermittlern eine laufend zu aktualisierende Kopie der Vermittlerdeklaration, die gemäss Art. 45 VAG jedem Kunden beim ersten Kontakt vorzulegen ist.

Überdies verlangen wir die Einhaltung der Beratungsrichtlinien der PAX.

Soviel zu den administrativen Erfordernissen zur erfolgreichen Fortsetzung unserer Zusammenarbeit.

Neben diesen zum Teil juristischen Auflagen ist es jedoch für die PAX nach wie vor entscheidend, dass die Partner, mit denen sie zusammenarbeitet, fachlich in der Lage sind, die zu recht hohen Anforderungen der Kunden zu erfüllen. Sie müssen ehrlich, fair und nach den gesetzlichen Vorschriften beraten. Sie sollen zudem aktiv sein und die Chancen des Marktes zu nutzen wissen. Denn der Erfolg wird auch in Zukunft nicht durch Formulare und Beratungsprotokolle allein bestimmt, sondern durch Macher-Persönlichkeiten mit Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein.

So gesehen ändert sich mit dem neuen Registereintrag im Alltag gar nicht soviel, auch wenn es etwas mehr ist als bloss ein Theaterdonner!

PAX NL 08_2006

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