WEF- Vorbezug als Instrument der Steuerplanung

In der Schweiz kann bekanntlich ein Teil der Pensionskassengelder für die Wohneigentums-förderung eingesetzt werden. Bei der Einführung des WEF-Vorbezuges waren die Erwartungen in diese Finanzierungsmöglichkeit hoch. Doch sie weichen von der gelebten Realität ab. Und das hat auch seine Vorteile!

Es ist in den allermeisten Fällen sinnvoller, die Gelder, die dereinst die Altersvorsorge sicherstellen sollen, nicht für andere Zwecke einzusetzen. Viele der für die Erfüllung des Traumes vom Eigenheim „geplünderten“ Altersguthaben werden bis zur Pensionierung nicht wieder aufgefüllt – sparen braucht Disziplin.

Eine Ausnahme davon ist die Idee des WEF-Vorbezuges für Versicherte, die das Altersguthaben als Kapital beziehen möchten. Durch einen WEF-Vorbezug vor Pensionierung kann die Auszahlung des Altersguthabens gesplittet werden und das führt zu beträchtlichen Steuereinsparungen:

Ein Kapitalbezug von 1'000'000.- bei Alter 65, steuerpflichtige Person geschieden, reformiert, Basis: Stadt Aarau kostet CHF 128'647.-

Mit einem WEF-Vorbezug kann diese Auszahlung in zwei Tranchen aufgeteilt werden. In diesem Falle beträgt die einmalige Steuer für beide Tranchen zusammen und bei gleichen persönlichen Verhältnissen CHF 123'674.-

Dass wir dabei einen Wohnkanton angenommen haben, der im Durchschnitt aller Kantone liegt, zeigt, dass diese Differenz etwas höher, aber auch etwas tiefer ausfallen kann. So oder so ist es leicht verdientes Geld, wenn man rechtzeitig daran denkt, eine Kapitalzahlung aus der 2. Säule auf mehrere Tranchen aufzuteilen. Ein WEF-Vorbezug ist eine ideale Möglichkeit dazu.

Wohneigentumsförderung, Hypotheken und Steuern

Das Schweizer Volk ist noch immer ein Volk von Mietern. Trotzdem möchten sich viele, vor allem junge Familien den Traum vom Häuschen im Grünen erfüllen. Das vielfältige Angebot an preiswerten Kaufobjekten und die historisch tiefen Zinsen für Hypothekarkredite helfen dabei.

Auch bei den aktuell sehr guten Voraussetzungen für einen Immobilienkauf braucht es genügend Eigenmittel. Je nach Finanzierungsart und Bank sind es 1/3 bis 20 % des Kaufpreises.

Mit dem Geld, das in der Pensionskasse für die Altersvorsorge steckt, lässt sich in vielen Fällen diese Hürde nehmen. Auf die Frage, ob es sinnvoller ist, einen Vorbezug aus dem Altersguthaben zu machen oder das Altersguthaben als Pfand einzusetzen, wollen wir bei späterer Gelegenheit zurück kommen.

Eine dritte Möglichkeit, die weder eine Verpfändung noch einen Vorbezug von Pensionskassengeldern voraussetzt wurde kürzlich in einem Artikel der NZZ am Sonntag vorgestellt Die Idee heisst: Hypokredit mit Bundes-Bürgschaft. Die HBW, die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung hatte mit dieser innovativen Idee bisher relativ wenig Erfolg, doch dies soll sich ändern. Was dahinter steckt finden Sie unter folgendem Link.

PAX NL 06_06

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