Die Bildung von genügend Eigenmitteln zur Sicherstellung aller Verpflichtungen gilt für die Versicherung als oberstes Gebot. Der Gesetzgeber regelt diesen Gegenstand im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG Artikel 9). Danach sind Versicherer zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen verpflichtet, indem sie freie, unbelastete Eigenmittel in der Höhe der sogenannten Solvabilitätsspanne bilden.
Für die Bestimmung der Solvabilität muss Kriterien wie Risiken, Versicherungszweig wie auch Geschäftsumfang Rechnung getragen werden.
Die PAX übererfüllt diese gesetzlichen Anforderungen an die Eigenmittel aus Überzeugung. Der schon hervorragende Deckungsgrad von 233% im Jahre 2008 konnte nochmals gesteigert werden und beträgt per 31.12.2009 nun 261%. Damit konnte die nachhaltige Entwicklung der letzten Jahre eindrücklich fortgesetzt werden. Die PAX steht mit diesem Wert sowohl absolut als auch im Vergleich mit den Konkurrenten sehr solide da.

Informationen zu Kennzahlen der PAX finden Sie übrigens auch im Jahresbericht 2009.