Bedarfsgerecht abgesichert!

Wenn infolge von Krankheit oder Unfall die Erwerbsfähigkeit verloren geht, kann ein Lohnausfall schnell einmal zu finanziellen Engpässen führen. Bestehende Leistungen aus der staatlichen Invaliditätsversicherung (IV) und allfällige berufliche Ergänzungen (BVG) reichen vielfach nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu wahren. Eine wichtige Entlastung bietet hier beispielsweise der Abschluss einer Prämienbefreiung.

Dabei ist für viele Kunden vor allem die mittel- und langfristige Absicherung wichtig. In den ersten Monaten einer Erwerbsunfähigkeit, vermag die finanzielle Einbusse meist noch selbst überbrückt werden. Bei einer längeren Dauer kann die Finanzierung der Prämie aber eine echte Belastung darstellen, damit ist das Vorsorgekapital im Alter gefährdet.

In vielen Fällen ist deshalb eine Wartefrist von 12 Monaten sinnvoll.
Aus diesem Grund hat die PAX die Voreinstellung für die Wartefrist der Prämienbefreiung im Offertsystem entsprechend angepasst. Selbstverständlich bleiben weiterhin auch Fristen von 3, 6 oder 24 Monaten wählbar.

Mit einer längeren Wartefrist können sogar noch einige Franken gespart werden, das Erlebensfallkapital kann dadurch schnell einmal um über tausend Franken erhöht werden. Die Verlängerung der Wartefrist lohnt sich natürlich nicht, wenn eine rasche Prämienübernahme durch den Versicherer wichtig ist.

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