Mehr Zinsen im Überobligatorium

Attraktive Verzinsung der Spargutschriften

  • Die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben erfolgt mit dem vom Bundesrat festgelegten Zinssatz von 1.50%.
  • Die Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben wird von bisher 1.5% auf neu 1.75% erhöht. Diese 1.75% setzen sich aus einer Basisverzinsung von 1.25% und einer Zusatzverzinsung von 0.50% zusammen. Im Vergleich zu dem rekordtiefen Zinsniveau – der Zins für die 10-jährige Bundesobligation lag im November 2011 unter einem Prozent – stellt diese einen attraktiven Wert dar.

Zusatzverzinsung ergibt sich aus der Legal Quote

Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass eine Versicherungsgesellschaft von den Erträgen aus der beruflichen Vorsorge eine Mindestquote von 90% (= Legal Quote) für die Versicherungsnehmer verwenden muss. Diese Quote betrug bei der PAX seit ihrer Einführung im Jahr 2005 durchschnittlich 94.8%.

Die Verwendung erfolgt in zwei Schritten:

  • Als erstes werden die vertraglich vereinbarten Leistungen wie die Zinsen, Renten gedeckt.
  • Ein allfällig verbleibender Teil wird danach wiederum zugunsten der versicherten Personen der Sammelstiftungen verwendet, zum Beispiel für Rückstellungen zum Auffangen der Kosten infolge Zunahme der Lebenserwartung oder zum Speisen des Überschussfonds. Über dessen Verwendung beschliesst der Stiftungsrat.

Ein Teil des so geäufneten Überschussfonds ist im Jahr 2009 in Form einer Zusatzver-zinsung von 0.25% sowohl des obligatorischen als auch des überobligatorischen Altersguthabens ausgeschüttet worden. Für das Jahr 2012 wird nun ein weiterer Teil des Überschussfonds ausgeschüttet, indem das überobligatorische Altersguthaben zusätzlich zu der Basisverzinsung von 1.25% mit 0.50% verzinst wird, was für das Jahr 2012 eine garantierte Gesamtverzinsung von 1.75% ergibt.

Anspruch auf eine Zusatzverzinsung

Diese Zusatzverzinsung kommt allen Verträgen mit einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr zugute. Mit dieser Verzinsung soll eine nachhaltige und geglättete Gesamtverzinsung im Überobligatorium ermöglicht werden.

Höhe der voraussichtlichen Altersrente

Die voraussichtliche Altersrente wird mit einem angenommenen künftigen Zinssatz hoch-gerechnet. Die PAX verwendet für diese Hochrechnung jeweils den Basiszins.  Da dieser Zinssatz letztes Jahr um 0.25% höher war als dieses Jahr, kann die auf   dem Vorsorgeausweis ausgewiesene voraussichtliche Altersrente leicht tiefer ausfallen, auch wenn der effektiv im 2012 gutgeschriebene Zins dank der Zusatzverzinsung höher ist als im Vorjahr.

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