Attraktive Verzinsung der Spargutschriften
Zusatzverzinsung ergibt sich aus der Legal Quote
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass eine Versicherungsgesellschaft von den Erträgen aus der beruflichen Vorsorge eine Mindestquote von 90% (= Legal Quote) für die Versicherungsnehmer verwenden muss. Diese Quote betrug bei der PAX seit ihrer Einführung im Jahr 2005 durchschnittlich 94.8%.
Die Verwendung erfolgt in zwei Schritten:
Ein Teil des so geäufneten Überschussfonds ist im Jahr 2009 in Form einer Zusatzver-zinsung von 0.25% sowohl des obligatorischen als auch des überobligatorischen Altersguthabens ausgeschüttet worden. Für das Jahr 2012 wird nun ein weiterer Teil des Überschussfonds ausgeschüttet, indem das überobligatorische Altersguthaben zusätzlich zu der Basisverzinsung von 1.25% mit 0.50% verzinst wird, was für das Jahr 2012 eine garantierte Gesamtverzinsung von 1.75% ergibt.
Anspruch auf eine Zusatzverzinsung
Diese Zusatzverzinsung kommt allen Verträgen mit einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr zugute. Mit dieser Verzinsung soll eine nachhaltige und geglättete Gesamtverzinsung im Überobligatorium ermöglicht werden.
Höhe der voraussichtlichen Altersrente
Die voraussichtliche Altersrente wird mit einem angenommenen künftigen Zinssatz hoch-gerechnet. Die PAX verwendet für diese Hochrechnung jeweils den Basiszins. Da dieser Zinssatz letztes Jahr um 0.25% höher war als dieses Jahr, kann die auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesene voraussichtliche Altersrente leicht tiefer ausfallen, auch wenn der effektiv im 2012 gutgeschriebene Zins dank der Zusatzverzinsung höher ist als im Vorjahr.