Unterdeckung: Deckungsgrad von 78 % oder sogar 75 % – keine Bagatelle!

In verschiedenen Zeitungen war in den letzten Wochen zu lesen, dass einige Pensionskassen bzw. autonome Sammelstiftungen aufgrund der Situation an den Finanzmärkten Ende 2008 gravierende Unterdeckungen ausweisen. Die höchste Unterdeckung mit einem Deckungsgrad von 75 % der in diesem Zeitungsartikel aufgelisteten Vorsorgeeinrichtungen weist eine autonome Sammelstiftung auf, welche sich bereits per 1.1.2008 in Unterdeckung befand und ihr Kapital zu 24% in Aktien angelegt hat. In Unterdeckung befindet sich auch die namhafte Sammelstiftung einer der grössten schweizerischen Versicherungsgesellschaften, welche ihre Kunden sukzessive in eine unabhängige Sammelstiftung ausgelagert hat.

Zurecht soll man nicht in Panik verfallen. Das Wetter an den Finanzbörsen wird bestimmt wieder besser – es ist nur eine Frage der Zeit. Doch was geschieht, bis das Börsenwetter wieder bessert?

Sollte es auch in unserem Land zu einer Rezession kommen, und davon ist in fast jeder Nachrichtensendung in den Medien die Rede, wird dies zum Anstieg der Arbeitslosenzahlen führen. Dies wiederum bedeutet entsprechend viele zusätzliche Austritte aus den Vorsorgeeinrichtungen. Diesen einzelnen Austretenden wird die volle Austrittsleistung mitgegeben, was für die Zurückbleibenden bedeutet, dass die Unterdeckung damit noch grösser wird. Letztendlich kann es zu Sanierungen kommen, was nichts anderes bedeutet, als die Beteiligung der verbleibenden Versicherten an den Sanierungskosten. Oder einfacher ausgedrückt: je mehr Einzelaustritte, welche ihr Kapital zu 100 % mitnehmen, umso grösser die Gefahr von Sanierungsbeiträgen oder Rentenkürzungen für die verbleibenden Versicherten. Einzig im Fall der Auflösung des Anschlussvertrags einer gesamten Firma an eine Sammelstiftung oder im Fall einer Teil- bzw. Gesamtliquidation dürfen versicherungstechnische Fehlbeträge bei der Austrittsleistung in Abzug gebracht werden.

Dieses Problem besteht bei einer Vollversicherung, wie sie die PAX anbietet, nicht! Die Gelder sind so sicher angelegt, dass nicht nur die relativ liberalen Bestimmungen des BVG erfüllt sind, sondern sie genügen zusätzlich auch den strengen Anlagevorschriften des Lebensversicherungsgesetzes.

Die berufliche Vorsorge sollte nicht nur eine Frage der Rendite "auf Teufel komm raus" sein, sondern auch dem Sicherheitsgedanken der zweiten Säule genügend Rechnung tragen. Als professioneller Berater sind Sie als Profi gefordert, der seinen Kunden alle Aspekte aufzeigt. Der Fachmann, der höchsten Ansprüchen genügen will, muss nicht nur Verwaltungskosten und Performance vergleichen, sondern je nach Vorsorgeeinrichtung auch die entscheidenden Nebenfolgen einer Unterdeckung als Teil der Entscheidungsgrundlagen aufzeigen.

PAX Vollversicherung (, 373 KB)

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NL Dezember 2008